Fördermöglichkeit in der Integrationsarbeit

Integrationslogo
    
  
 
Projektziele  
 pfeilSchaffung der Teilnahmemöglichkeit der Zielgruppe am organisierten Sport in sächsischen Sportvereinen  
pfeil Sensibilisierung der Mitglieder sächsischer Sportvereine für eine interkulturelle Arbeit  
   

Anträge

 

Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Sachsen (LSB). Die Anträge sind auf den entsprechenden Antragsformularen zu stellen.

   
Förderung  
Der Landessportbund Sachsen schließt mit dem Zuwendungsempfänger einen Vertrag über die in Aussicht gestellte Summe.  
   

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

 
pfeil Stützpunktvereine unterbreiten Angebote, die langfristig und regelmäßig durchgeführt werden  
pfeil Zuwendungsfähig im Rahmen der Stützpunktarbeit sind:  
   pfeilrot Sport- und Spielgeräte (Achtung! Ab einen Anschaffungswert von 410 Euro ist eine Inventarisierung vorzunehmen, Sportbekleidung einschließlich Schuhwerk ist nicht zuwendungsfähig!) 
   pfeilrot Honorare für freiwillig Engagierte (Dafür ist eine Vereinbarung zwischen Übungsleiter und Stützpunktverein notwendig. Die Entschädigung sollte in Höhe des im Verein Üblichen erfolgen.) 
   pfeilrot Reisekosten werden erstattet, wenn diese notwendig waren, um eine Teilnahme der Zielgruppe an angebotenen Maßnahmen abzusichern (bspw. Tankbeleg Vereinsbus) 
   pfeilrot Veranstaltungen, die der Verein organisiert, um eine Kontaktaufnahme oder Begegnungsplattform zu schaffen
(z. B. Vereinsfeste, Turniere, Angebote an Gemeinschaftsunterkünften, mobile Angebote) 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.